Liebe Pflegebedürftige,
liebe Angehörige,
wenn der MDK den Pflegegrad 2 feststellt, ist die betreffende Person in ihrer Selbstständigkeit und ihren Fähigkeiten erheblich beeinträchtigt. Sie ist daher bei der Pflege und Versorgung auf Hilfe durch Angehörige und/oder einen Pflegedienst angewiesen.
Mit der Einstufung in den Pflegegrad 2 stehen Ihnen dann unterschiedliche Leistungen der Pflegekasse zu, die Ihnen helfen, die Pflegesituation zu bewältigen.
In dieser Beratung möchten wir Ihnen diese Leistungen näher erläutern und Ihnen aufzeigen, an welcher Stelle wir Sie unterstützen können. Grundsätzlich werden alle unsere Leistungen dabei Ihren ganz individuellen und aktuellen Bedürfnissen angepasst.
Auf den folgenden beiden Seiten zeigen wir Ihnen an einem Fallbeispiel auf, wie Sie die Ihnen maximal zur Verfügung stehenden Leistungen der Pflegeversicherung ausschöpfen und für entsprechende Angebote einsetzen können.
Bei Fragen kommen Sie gerne auf uns zu, wir stehen Ihnen jederzeit zur Seite.
1.Leistungen für die häusliche Pflege und Betreuung insgesamt 814€ monatlich
125€ Entlastungsbetrag nach § 45 b SGB XI
689€ Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI
2.Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige insgesamt 891€ monatlich
202€ Versicherungspflege nach § 39 SGB XI
689€ Tages- und Nachtpflege nach § 41 SGB XI
3.Zusätzliche Leistungen insgesamt 4040€
40€ Versorgung mit Pflegehilfsmitteln nach § 40 SGB XI
4000€ je Maßnahme, Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds nach ³ 40 SGB XI
Fallbeispiel
Herr M. ist in Pflegegrad 2 eingestuft und wird von seiner Frau zu Hause betreut.
Für 817€ lässt sich Frau M. von einem Pflegedienst bei der Pflege, Betreuung und Haushaltsführung unterstützen.
Für 689€ besucht Herr M. 3 Tage in der Woche eine Tagespflegeeinrichtung.
Für 202€ vertritt der Pflegedienst Frau M. jeden zweiten Samstag im Rahmen der Verhinderungspflege, wenn sie zwei Stunden zum Wochenmarkt geht (1612€ Verhinderungspflege + 806€ Umwidmung aus Leistungen der Kurzzeitpflege=2418€ : 12 Monate = 202€ pro Monat).
Für 40€ bezieht Herr M. monatlich Pflegeverbrauchsmittel (z.B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel). Mithilfe des Zuschusses für Wohnraumanpassungen konnte ein zweiter Handlauf an der Treppe im Haus der M.s finanziert werden.
Leistungen für die häusliche Pflege und Betreuung
316€ Pflegegeld monatlich für selbst beschaffte Pflegehilfen
Der Betrag wird ausgezahlt.
Die Sicherstellung der Pflege wird selbst organisiert, z.B. durch Angehörige
Hinweis: Wir besuchen Sie in diesem Fall halbjährlich im Rahmen des Beratungsbesuchs nach § 37 SGB XI und beantworten offene Fragen oder geben Tipps, damit die Pflege adäquat sichergestellt ist.
689€ Pflegesachleistungen monatlich
Zur Finanzierung der Leistungen eines Pflegedienstes
Keine Auszahlung (Abrechnung durch den Pflegedienst durch den Pflegedienst direkt mit der
Kasse)
Hinweis: Bein Bezug von Sachleistungen können wir Ihnen unser gesamter Leistungsspektrum anbieten, z. B. körpernahe Pflegemaßnahmen, Hilfe bei der Haushaltsführung oder pflegerische Betreuungsmaßnahmen.
Kombinationsleistungen (Mischform)
Voraussetzung: keine Ausschöpfung des Höchstbetrags der Pflegesachleistungen
Auszahlung des anteiligen Pflegegeldes
Hinweis: Gerne erstellen wir mit Ihnen einen Kostenvoranschlag für den optimalen Mix aus Angehörigenpflege und unserer professionellen Unterstützung, wo Sie es wünschen.
125€ monatlich für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Der Betrag dient zur Finanzierung von
Leistungen eines Pflegedienstes,
Tages- und Nachtpflege,
Kurzzeitpflege oder
Anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag.
Hinweis: nur Erstattung der entstandenen Kosten
Keine Erstattung von Kosten für die Hilfe durch Angehörige
Die körpernahen Pflegemaßnahmen ausgenommen können Sie diesen Betrag für unterschiedlichste Leistungen unseres Pflegedienstes aufwenden, z. B. Begleitung zu Arztbesuchen oder Behördengängen, Hilfe im Haushalt, Unterhaltung oder Beschäftigung.
Entlastungsangebote für pflegende Angehörige
1612€ jährlich für Verhinderungspflege
Zur Finanzierung Ihrer Vertretung, wenn Sie verhindert sind (z. B. Krankheit, Urlaub,
Friseurtermin, Theaterbesuch).
Stunden- oder tageweise abrufbar
Erhöhung des Betrags bis auf 2418€ möglich, wenn der Betrag für die Kurzzeitpflege nicht
ausgeschöpft wird.
Nur Erstattung der entstandenen Kosten
Hinweis: Wir übernehmen die komplette Pflege Ihres Angehörigen, wenn Sie verhindert sind. Die Leistungen rechnen wir direkt mit der Kasse ab.
1612€ jährlich für Kurzzeitpflege
Zur Finanzierung Ihrer Vertretung, wenn Sie verhindert sind (z. B. Krankheit, Urlaub)
Unterschied zu Verhinderungspflege:
Versorgung in einer Einrichtung statt zu Hause.
Verdoppelung bis auf 3224€ möglich, wenn auf Leistungen der Verhinderungspflege
Verzichtet wird.
Auszahlung nicht möglich.
689€ monatlich für Tages- und Nachtpflege
Entlastung von der Pflege tagsüber oder nachts
Professionelle Betreuung und Beschäftigung zu gewünschten Zeiten
Zeitweise Versorgung in einer Einrichtung und Vermeidung eines Umzugs in ein Heim
Gewährung der Leistung zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistungen
Auszahlung nicht möglich
Zusätzliche Leistungen
40€ für Pflegehilfsmittel
Für Pflegeverbrauchsmittel (z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel, Saugschutzunterlagen)
Nur Erstattung der entstandenen Kosten
4000€ für Wohnumfeldverbessrung
Zuschuss für Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung (z. B. Treppenlift, Türverbreiterung,
Haltegriffe, Toilettensitzerhöhung).
4000€ pro Maßnahme
Die Kostenerstattung muss bei der Pflegeversicherung beantragt werden.
Leben mehrere Anspruchsberechtigte (Ehepartner, WG-Bewohner) zusammen, können ihre
Ansprüche bis zu einer Summe von maximal 16000€ (bei 4 Bewohnern) zusammengefasst
werden.
214€ monatlich Wohngruppenzuschlag
Für jeden anspruchsberechtigten Bewohner einer Wohngruppe
Zur Finanzierung einer Präsenzkraft
Hinweis: Voraussetzung ist, das die Wohngruppe den gesetzlichen Anforderungen entspricht (Abgrenzung zu vollstationärer Pflege).
Beratung
Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Verpflichtung zur halbjährlichen Durchführung bei Bezug von Pflegegeld
Zur Sicherung und Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger, die keine professionelle
Pflege in Anspruch nehmen.
Hinweis: Wir führen diese Beratungseinsätze kostenfrei für Sie gerne bei‚ Ihnen durch. Die Einsätze werden direkt mit Ihrer Kasse abgerechnet.
Für Sie kostenfreie Pflegekurse nach § 45 SGB XI
Für Angehörige und Ehrenamtlich Pflegende
Bei Ihnen zu Hause durchführbar
Hinweis: Wir bieten Ihnen gerne diese Pflegekurse an, in denen wir Ihnen Handgriffe und Tipps für die Pflege Ihres Angehörigen vermitteln.